Am Ende einer IT-Forensischen Untersuchung steht die Abschlussdokumentation. Ein IT-Forensischer Bericht und ein IT-Forensisches Gutachten sind miteinander verwandt. Beide werden von IT-Fachleuten und Forensikern erstellt. IT-Forensische Gutachten werden in der Regel von IT-Forensischen Sachverständigen für juristische Zwecke, z.B. in Gerichtsverfahren angefertigt.
Beide Abschlussdokumentationen basieren auf grundlegenden IT-Forensischen Vorgehensweisen. Dabei hat sich das IT-Forensische Verfahrensmodell SAP als sehr praktikabel erwiesen: In der Sicherungsphase (S) werden forensische Speicherabbilder der Asservate erstellt, in der Analysephase (A) werden relevante Daten aus dieser Kopie untersucht und miteinander in Beziehung gesetzt und in der Präsentationsphase (P) werden die gewonnenen Informationen zur Beantwortung der Beweisfragen plausibel dargelegt.
Art und Umfang einer IT-Forensischen Dokumentation richten sich nach dem Zweck, dem Auftrag und dem Auftraggeber der Untersuchung. Nicht immer ist ein gerichtsverwertbares Sachverständigen-Gutachten, das über einen IT-Forensischen Bericht hinausgeht, notwendig oder zweckmäßig.
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