Der Bearbeitungsablauf eines IT-Forensischen Gutachtens gliedert sich in folgende Schritte:
- Die Anfrage: Der Auftraggeber formuliert sein Anliegen:
- Was genau wird benötigt?
- Was soll der Zweck des Gutachtens sein?
- Welche Fragen sollen beantwortet werden?
- Zu welchem Zeitpunkt soll das Gutachten vorliegen?
- Das Beratungsgespräch: Wenn die Anfrage in das Fachgebiet des Sachverständigen fällt, wird auf der Grundlage der Anfrage eine persönliche Beratung durchgeführt, in dem der Sachverständige seiner Pflicht auf Beratung nachkommt und dem Auftraggeber die Besonderheiten und Möglichkeiten seines Vorhabens erörtert und den Gutachtenrahmen definiert:
- Was ist der genaue Zweck des Gutachtens?
- Unter welcher Fragestellung soll das Gutachten erstellt werden?
- Welche Fristen gelten?
- Welche Festlegungen gelten für Haftung und Vergütung?
- Der Sachverständigenvertrag: Vor Arbeitsbeginn werden die gemeinsam getroffenen Entscheidungen für die Erstellung des Gutachtens schriftlich formuliert und unterzeichnet.
- Die Gutachtenerstellung:
- Der Sachverständige wird notwendige Vorarbeiten vornehmen: Die Zusammenstellung und Beschaffung aller relevanten Unterlagen und Dokumente, Durchführung notwendiger Recherche, ggf. die Planung und Organisation eines Ortstermins.
- Durchführung der IT-Forensischen Untersuchung nach geltenden Standards und Vorgaben.
- Vollständige Erstellung des schriftlichen Gutachtens entsprechend den geltenden Standards und unter Einhaltung der gegebenen Fristen.
- Die Gutachtenablieferung, bzw. -Präsentation:
- Der Sachverständige wird das erstellte Gutachten dem Auftraggeber fristgerecht übergeben und die Übergabe dokumentieren.
- Mit dem Gutachten wird dem Auftraggeber auch die Honorarrechnung übergeben.
- Die Archivierung: Der Sachverständige wird das vollständige Gutachten in Papierform und digital 10 Jahre archivieren.

